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Via Blanca yCarretera Central, San Miguel del Padrón, C. Habana, Cuba.
CP 11000, Tel.: 557232, Fax (537)557004, e-mail lufriu@igp.minbas.cu
Sekretariat für Interkomunikation: e-mail jrusso@fibertel.com.ar
Die WIRV wurde am 23. März 2001 in La Habana, Kuba, während des dort stattgefundenen Internationalen Geologie-Kongresses GEOMIN 2001 gegrün-det. Es war dies weltweit das erste mal, dass die Geobiologie und die Radiästhesie von akademischen Kreisen anerkannt und durch die Teilnahme an diesem wichtigen internationalen Kongress gewürdigt wurden.
Die Anerkennung erfolgte, nachdem der Geologe Ing. Leodegario Lufriú Diaz seinen Doktor-Titel in Geologie auf Grund verschiedener sehr wichtigen und Aufsehen erregenden, streng nach wissenschaftlichen Richtliinien erfolgten radiästhätischen Arbeiten erlangt und die Aufnahme dieses Faches in der Universität erwirkt hatte.
Auch die wichtigen und unermüdlichen Arbeiten des Dr. Laureano Orbera in der Anwendung der Radiästhesie auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, trugen sicher mit zur ofiziellen Anerkennung bei.
Es wurde auf diesem Kongress beschlossen weitere auf wissenschaftlicher Basis beruhende Grundlagenforschung zu betreiben und weltweit mehr die akademischen Kreise dafür zu interessieren
Folgende anwesenden in- und ausländischen Radiästhesisten beschlossen deshalb einstimmig die Gründung dieser neuen Vereinigung und übernehmen vorläufig die Leitung derselben, bis die definitive Ernennung des Vorstandes erfolgt ist.
Alexander P. Dubrov, Russland. Guido S. Bassler, Argentinien
Hans Dieter Betz, Deutschland. Ursula Schachtner, Argentinien
Pedro Cores Uría, Spanien. Leodegario Lufriú, Kuba.
Sergio Areias, Brasilien. Laureano Orbera, Kuba.
Marcos Almeida, Brasilien. Boris Peña, Kuba.
Carlos Freire, Brasilien. Nyls Ponce, Kuba.
Es wird um die Teilnahme möglichst vieler wissenschaftlich interessierter Radiästhesisten gebeten und um die Zusendung Ihres Curriculums (wenn möglich
In englisch), an obenstehende e-mail-Adressen.
Anbei die Statuten der neuen Vereinigung.
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(SCIENTIFIC INTERNATIONAL UNION OF DOWSING "SIUD" )
(UNIION
CIENTÍFICA INTERNACIONAL DE RADIESTESIA "UCIR" )
Via Blanca y Carretera Central, San Miguel del Padrón, C. Habana, Cuba,
CP 11000, Tel.: 557232, Fax (537) 557004, e-mail lufriu@igp.minbas.cu
ZENTRAL-SITZ GEGRÜNDET AM 23. 03. 2001.
Sekretariat für Interkomunikation:
e-mail jrusso@fibertel.com.ar
STATUTEN
KAPITEL 1: Name, Zweck, Standort, behördliche Eintragung.
ARTIKEL 1: Denomination der Vereinigung: WISSENSCHAFTLICHE
INTERNATIONALE RADIÄSTHESIE - VEREINIGUNG (WIRV).
ARTIKEL 2: Zweck der Vereinigung: Um Menschen zusammen zu führen, die
sich für die Radiästhesie interessieren, zwecks Erfahrungsausstausch
zur wissenschaftlichen Grundlagenforschung derselben. Es handelt
sich um eine profitlose, gemeinnützige, Vereinigung.
Um zur Lösung verschiedener Probleme folgender Themen-Bereiche
beizutragen: Geologische Kartographie, Prospektion von Mineralen
und unterirdischen Wasser-Vorkommen, Höhlenforschung, Archäo-
logie, Lokalisation geopatischer Zonen, Erforschung des Einflusses
kosmischer und irdischer Strahlungen, Studium der Einwirkung
magnetischer und elektromagnetischer Felder auf biologische
Systeme, Erdbeben-Vorhererkennung, alle übrigen Tätigkeiten
welche zur Verbesserung der menschlichen Lebensqualität sowie
zum Umweltschutz beitragen.
Förderung der Verbreitung wissenschaftlicher Studien auf dem Gebiet
der Geobiologie und der Radiästhesie.
Förderung von Lehrkursen, Konferenzen, Seminaren, Kongressen,
u,s,w., die einen konstruktiven Erfahrungsaustausch bewirken.
Als Beratungsorgan über Geobiologie und Radiästhesie, für öffent-
liche und private Institutionen, zu dienen.
Unterstützung internationaler Forschungs-Projekte auf dem Gebiet
der Geobiologie und Radiästhesie, sowie verwandter Bereiche.
ARTIKEL 3: Der Sitz der Haupt-Niederlassung der WIRV ist das INSTITUT FÜR
GEOLOGIE UND PALEONTOLOGIE der Republik Cuba.
ARTIKEL 4: Die WIRV wird amtlich als Vereinigung eingetragen in der Republik
Cuba, gemäss den hier bestehenden gesetzlichen Vorschriften.
Die WIRV kann die ofizielle amtliche Eintragung in anderen Ländern
gestatten, sofern der Inhalt dieser grundlegenden Statuten gewahrt
wird und nicht gegen die Bestimmungen und Gesetze des jeweiligen
Landes verstösst.
KAPITEL 2: Die Mitgliedschaft.
ARTIKEL 5: Es werden folgende Mitglieds - Kategorien bestehen:
a). Ordentliches Mitglied.
b). Förderndes Mitglied.
c). Ehren-Mitglied.
ARTIKEL 6: Ordentliche Mitglieder können Personen sein, deren Curriculum Vitae
bezeugt, dass sie wissenschaftlich interesssiert sind und Tätigkeit
ausgeübt haben, in der Anwendung, Lehre, oder Forschung auf dem
Gebiet der Geobiologie und der Radiästhesie.
ARTIKEL 7: Fördernde Mitglieder können Personen sein, die gewillt sind, die
WIRV in der Erfüllung ihrer Ziele, durch Ausübung verschiedener
Hilfsarbeiten, zu unterstützen.
ARTIKEL 8: Als Ehrenmitglieder können Persönlichkeiten ernannt werden, die
sich auf wissenschaftlicher Ebene durch besondere Verdienste
hervorgetan haben und deren Mitgliedschaft als besonderes
Prestige für WIRV gewertet werden kann.
ARTIKEL 9: Ausserdem werden alle im Artikel 5. aufgeführten Mitglieder, die sich
vor dem l2. April 2002 eingetragen haben, als Gründungs-Mitglieder
erachtet.
ARTIKEL 10: Die Pflichten der Mitglieder:
a). Beitragung und Förderung zur Entwicklung der Forschung und
Anwendung der Geobiologie und der Radiästhesie, für die
wirtschaftliche und soziale Entwicklung unseres Planeten.
b). Befolgung aller in diesen Statuten aufgeführten Punkte.
c). Über die professionelle Ethik und Einheit der WIRV wachen.
d). Mitarbeit bei der WIRV in allem ihrem Aufgabenbereich.
e). Das Prestige der Mitglieder der Vereinigung schützen.
f). Über die wissenschaftliche Qualität der Aktivität und der
Publikationen der Vereinigung wachen.
ARTIKEL 11: Die Rechte der Mitglieder:
a). Wahlberechtigung zur Ernennung der Vorsitzenden.
b). Als Vorsitzender der Vereinigung gewählt werden können.
c). Alle Information welche die Vereinigung veröffentlicht, zu erhalten.
d). Freie Meinungsäusserung über jedes für die Vereinigung
wichtige Thema.
KAPITEL 3: Die Leitung der WIRV.
ARTIKEL 12: Die Leitung der WIRV besteht aus:
ihrer Tätigkeit erfolgt auf rein demokratischer Basis. Dieselben
sind wählbar und können alle 2 Jahre erneuert werden. Sie
können ohne Zeitbegrenzung wiedergewählt werden.
In Spezialfällen und um eine Unterbrechung der normalen Tätig-
keit der Vereinigung zu vermeiden, kann der Vorstand gegebenen-
falls einen vorzeitigen Wechsel unter den leitenden Persönlich-
keiten gestatten. Die diesbezüglich neu ernannte Person muss
jedoch vorher durch den Vorstand der WIRV genehmigt werden.
ARTIKEL 14: Die in den Vorstand gewählten Personen haben die Pflicht, den Mit-
gliedern der Vereinigung gegenüber, Rechenschaft über ihre Tätig-
keit zu geben und diese haben das Recht sie abzusetzen, im Falle
dass das in sie gesetzte Vertrauen nicht erfüllt wurde.
ARTIKEL 15: Die General-Versammlung der WIRV ist die oberste Instanz der
Vereinigung und erfolgt, je nach Möglichkeit, zusammen mit den
Vize-Präsidenten und Vertretern der verschiedenen Länder, welche
den Vorstand ausmachen. Diese General-Versammlungen werden
vorzugsweise bei der Durchführung von internationalen Kongressen
abgehalten.
KAPITEL 4: Die Finanzen.
ARTIKEL 16: Den finanziellen Rückhalt der Vereinigung bilden folgende Quellen:
a). Schenkungen der Mitglieder oder dritter Personen, in Geld oder
Gütern.
b). Schenkungen von staatlichen oder privaten Institutionen, in Geld
oder Gütern.
KAPITEL 5: Die von WIRV zu leistente Informationstätigkeit:
ARTIKEL 17: Die WIRV wird Informationen über die Thematik der Radiästhesie
verbreiten, welche folgende Bedingungen erfüllen:
a). Bei ofiziellen wissenschaftlichen Veranstaltungen präsentierte
Arbeiten.
b). Artikel die in wissenschaftlich international anerkannten Zeit-
schriften veröffentlicht wurden.
c). Wissenschaftliche Abhandlungen welche in Universitäts-Kreisen
als Doktorats-Arbeiten begutachtet wurden.
d). Von den Wissenschaftlern der WIRV begutachtete Arbeiten.