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WISSENSCHAFTLICHE INTERNATIONALE RADIÄSTHESIE-VEREINIGUNG (WIRV).

Via Blanca yCarretera Central, San Miguel del Padrón, C. Habana, Cuba.

CP 11000, Tel.: 557232, Fax (537)557004, e-mail lufriu@igp.minbas.cu

Sekretariat für Interkomunikation: e-mail jrusso@fibertel.com.ar



 

Die WIRV wurde am 23. März 2001 in La Habana, Kuba, während des dort stattgefundenen Internationalen Geologie-Kongresses GEOMIN 2001 gegrün-det. Es war dies weltweit das erste mal, dass die Geobiologie und die Radiästhesie von akademischen Kreisen anerkannt und durch die Teilnahme an diesem wichtigen internationalen Kongress gewürdigt wurden.

Die Anerkennung erfolgte, nachdem der Geologe Ing. Leodegario Lufriú Diaz seinen Doktor-Titel in Geologie auf Grund verschiedener sehr wichtigen und Aufsehen erregenden, streng nach wissenschaftlichen Richtliinien erfolgten radiästhätischen Arbeiten erlangt und die Aufnahme dieses Faches in der Universität erwirkt hatte.

Auch die wichtigen und unermüdlichen Arbeiten des Dr. Laureano Orbera in der Anwendung der Radiästhesie auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, trugen sicher mit zur ofiziellen Anerkennung bei.

Es wurde auf diesem Kongress beschlossen weitere auf wissenschaftlicher Basis beruhende Grundlagenforschung zu betreiben und weltweit mehr die akademischen Kreise dafür zu interessieren

Folgende anwesenden in- und ausländischen Radiästhesisten beschlossen deshalb einstimmig die Gründung dieser neuen Vereinigung und übernehmen vorläufig die Leitung derselben, bis die definitive Ernennung des Vorstandes erfolgt ist.

Alexander P. Dubrov, Russland. Guido S. Bassler, Argentinien

Hans Dieter Betz, Deutschland. Ursula Schachtner, Argentinien

Pedro Cores Uría, Spanien. Leodegario Lufriú, Kuba.

Sergio Areias, Brasilien. Laureano Orbera, Kuba.

Marcos Almeida, Brasilien. Boris Peña, Kuba.

Carlos Freire, Brasilien. Nyls Ponce, Kuba.

Es wird um die Teilnahme möglichst vieler wissenschaftlich interessierter Radiästhesisten gebeten und um die Zusendung Ihres Curriculums (wenn möglich

In englisch), an obenstehende e-mail-Adressen.

Anbei die Statuten der neuen Vereinigung.


WISSENSCHAFTLICHE INTERNATIONALE RADIÄSTHESIE-VEREINIGUNG

(SCIENTIFIC INTERNATIONAL UNION OF DOWSING "SIUD" )

(UNIION CIENTÍFICA INTERNACIONAL DE RADIESTESIA "UCIR" )
 

Via Blanca y Carretera Central, San Miguel del Padrón, C. Habana, Cuba,

CP 11000, Tel.: 557232, Fax (537) 557004, e-mail lufriu@igp.minbas.cu

ZENTRAL-SITZ GEGRÜNDET AM 23. 03. 2001.

Sekretariat für Interkomunikation: e-mail jrusso@fibertel.com.ar
 


STATUTEN


KAPITEL 1: Name, Zweck, Standort, behördliche Eintragung.

ARTIKEL 1: Denomination der Vereinigung: WISSENSCHAFTLICHE

INTERNATIONALE RADIÄSTHESIE - VEREINIGUNG (WIRV).

ARTIKEL 2: Zweck der Vereinigung: Um Menschen zusammen zu führen, die

sich für die Radiästhesie interessieren, zwecks Erfahrungsausstausch

zur wissenschaftlichen Grundlagenforschung derselben. Es handelt

sich um eine profitlose, gemeinnützige, Vereinigung.

Um zur Lösung verschiedener Probleme folgender Themen-Bereiche

beizutragen: Geologische Kartographie, Prospektion von Mineralen

und unterirdischen Wasser-Vorkommen, Höhlenforschung, Archäo-

logie, Lokalisation geopatischer Zonen, Erforschung des Einflusses

kosmischer und irdischer Strahlungen, Studium der Einwirkung

magnetischer und elektromagnetischer Felder auf biologische

Systeme, Erdbeben-Vorhererkennung, alle übrigen Tätigkeiten

welche zur Verbesserung der menschlichen Lebensqualität sowie

zum Umweltschutz beitragen.

Förderung der Verbreitung wissenschaftlicher Studien auf dem Gebiet

der Geobiologie und der Radiästhesie.

Förderung von Lehrkursen, Konferenzen, Seminaren, Kongressen,

u,s,w., die einen konstruktiven Erfahrungsaustausch bewirken.

Als Beratungsorgan über Geobiologie und Radiästhesie, für öffent-

liche und private Institutionen, zu dienen.

Unterstützung internationaler Forschungs-Projekte auf dem Gebiet

der Geobiologie und Radiästhesie, sowie verwandter Bereiche.

ARTIKEL 3: Der Sitz der Haupt-Niederlassung der WIRV ist das INSTITUT FÜR

GEOLOGIE UND PALEONTOLOGIE der Republik Cuba.

ARTIKEL 4: Die WIRV wird amtlich als Vereinigung eingetragen in der Republik

Cuba, gemäss den hier bestehenden gesetzlichen Vorschriften.

Die WIRV kann die ofizielle amtliche Eintragung in anderen Ländern

gestatten, sofern der Inhalt dieser grundlegenden Statuten gewahrt

wird und nicht gegen die Bestimmungen und Gesetze des jeweiligen

Landes verstösst.
 

KAPITEL 2: Die Mitgliedschaft.

ARTIKEL 5: Es werden folgende Mitglieds - Kategorien bestehen:

a). Ordentliches Mitglied.

b). Förderndes Mitglied.

c). Ehren-Mitglied.
 

ARTIKEL 6: Ordentliche Mitglieder können Personen sein, deren Curriculum Vitae

bezeugt, dass sie wissenschaftlich interesssiert sind und Tätigkeit

ausgeübt haben, in der Anwendung, Lehre, oder Forschung auf dem

Gebiet der Geobiologie und der Radiästhesie.

ARTIKEL 7: Fördernde Mitglieder können Personen sein, die gewillt sind, die

WIRV in der Erfüllung ihrer Ziele, durch Ausübung verschiedener

Hilfsarbeiten, zu unterstützen.

ARTIKEL 8: Als Ehrenmitglieder können Persönlichkeiten ernannt werden, die

sich auf wissenschaftlicher Ebene durch besondere Verdienste

hervorgetan haben und deren Mitgliedschaft als besonderes

Prestige für WIRV gewertet werden kann.

ARTIKEL 9: Ausserdem werden alle im Artikel 5. aufgeführten Mitglieder, die sich

vor dem l2. April 2002 eingetragen haben, als Gründungs-Mitglieder

erachtet.
 

ARTIKEL 10: Die Pflichten der Mitglieder:

a). Beitragung und Förderung zur Entwicklung der Forschung und

Anwendung der Geobiologie und der Radiästhesie, für die

wirtschaftliche und soziale Entwicklung unseres Planeten.

b). Befolgung aller in diesen Statuten aufgeführten Punkte.

c). Über die professionelle Ethik und Einheit der WIRV wachen.

d). Mitarbeit bei der WIRV in allem ihrem Aufgabenbereich.

e). Das Prestige der Mitglieder der Vereinigung schützen.

f). Über die wissenschaftliche Qualität der Aktivität und der

Publikationen der Vereinigung wachen.

ARTIKEL 11: Die Rechte der Mitglieder:

a). Wahlberechtigung zur Ernennung der Vorsitzenden.

b). Als Vorsitzender der Vereinigung gewählt werden können.

c). Alle Information welche die Vereinigung veröffentlicht, zu erhalten.

d). Freie Meinungsäusserung über jedes für die Vereinigung

wichtige Thema.
 

KAPITEL 3: Die Leitung der WIRV.

ARTIKEL 12: Die Leitung der WIRV besteht aus:

ARTIKEL 13: Die Wahl der leitenden Organe der WIRV und die Entwicklung

ihrer Tätigkeit erfolgt auf rein demokratischer Basis. Dieselben

sind wählbar und können alle 2 Jahre erneuert werden. Sie

können ohne Zeitbegrenzung wiedergewählt werden.

In Spezialfällen und um eine Unterbrechung der normalen Tätig-

keit der Vereinigung zu vermeiden, kann der Vorstand gegebenen-

falls einen vorzeitigen Wechsel unter den leitenden Persönlich-

keiten gestatten. Die diesbezüglich neu ernannte Person muss

jedoch vorher durch den Vorstand der WIRV genehmigt werden.

ARTIKEL 14: Die in den Vorstand gewählten Personen haben die Pflicht, den Mit-

gliedern der Vereinigung gegenüber, Rechenschaft über ihre Tätig-

keit zu geben und diese haben das Recht sie abzusetzen, im Falle

dass das in sie gesetzte Vertrauen nicht erfüllt wurde.

ARTIKEL 15: Die General-Versammlung der WIRV ist die oberste Instanz der

Vereinigung und erfolgt, je nach Möglichkeit, zusammen mit den

Vize-Präsidenten und Vertretern der verschiedenen Länder, welche

den Vorstand ausmachen. Diese General-Versammlungen werden

vorzugsweise bei der Durchführung von internationalen Kongressen

abgehalten.
 
 

KAPITEL 4: Die Finanzen.

ARTIKEL 16: Den finanziellen Rückhalt der Vereinigung bilden folgende Quellen:

a). Schenkungen der Mitglieder oder dritter Personen, in Geld oder

Gütern.

b). Schenkungen von staatlichen oder privaten Institutionen, in Geld

oder Gütern.
 

KAPITEL 5: Die von WIRV zu leistente Informationstätigkeit:

ARTIKEL 17: Die WIRV wird Informationen über die Thematik der Radiästhesie

verbreiten, welche folgende Bedingungen erfüllen:

a). Bei ofiziellen wissenschaftlichen Veranstaltungen präsentierte

Arbeiten.

b). Artikel die in wissenschaftlich international anerkannten Zeit-

schriften veröffentlicht wurden.

c). Wissenschaftliche Abhandlungen welche in Universitäts-Kreisen

als Doktorats-Arbeiten begutachtet wurden.

d). Von den Wissenschaftlern der WIRV begutachtete Arbeiten.